Waldbrandschutz - Verordnung

Bitte nehmen Sie die Waldbrandschutz - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems zur Kenntnis!

 

VERORDNUNG

der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zum Schutz vor Waldbränden
(Waldbrandschutz-Verordnung)

Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2015, wird verordnet:

§ 1Schutzmaßnahmen
1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf an der Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

§ 2Bekanntmachung dieses VerbotsWaldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen (§ 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975).

§ 3StrafbestimmungÜbertretungen des § 1 werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.Geschäftszeichen:BHKIForst-2020-103204/1-MeBearbeiter/-in: Melanie MedlTel: (+43 7582) 685-65522Fax: (+43 7582) 685-265 399E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an der Krems, 06.04.2020Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf4560 Kirchdorf an der Krems • Garnisonstraße 3Seite 2

§ 4Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung wird durch Anschlag an den Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf sowie der Gemeindeämter des Bezirkes Kirchdorf an der Krems kundgemacht.
(2) Sie tritt mit 06.04.2020 in Kraft und mit Ablauf des 30.09.2019 außer Kraft.

Feuerwehr Windischgarsten ist einsatzbereit!

Die Feuerwehr Windischgarsten möchte die Bevölkerung des Pflichtbereiches Windischgarsten darüber informieren, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Windischgarsten uneingeschränkt aufrecht ist und mit allen gebotenen Mitteln aufrechterhalten wird!
Das oberste Ziel ist es, Erkrankungen oder Quarantänefälle unter den Feuerwehrmitgliedern zu verhindern.
Hierzu wurden in enger Absprache mit den Führungsorganisationen des Landes OÖ Hygienemaßnahmen umgesetzt und verschiedene Einsatzszenarien erarbeitet. Führungsbesprechungen werden ab sofort mittels Videokonferenz abgehalten.

Über die aktuelle Lage zur Coronakrise können sie sich unter anderem unter diesem Link: "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ informieren.
www.sozialministerium.at

Wir wünschen Ihnen in dieser herausfordernden Zeit alles Gute und bleiben sie gesund!

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Bundesweiter Zivilschutz-Probealarm

Am Samstag, den 5. Oktober 2019, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12.00 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden.

Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden. In den Medien wird während der Proben über den Status „Probe“ informiert.

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen und den Landes-Feuerwehrverbänden betrieben wird. Damit verfügt Österreich als eines von wenigen Ländern über eine flächendeckende Sirenenwarnung. Die Signale können derzeit über mehr als 8.200 Zivilschutzsirenen abgestrahlt werden.

Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer, den Bezirkswarnstellen oder auch direkt vor Ort erfolgen

Kindergarten Pießling Schulanfänger Vormittag

Am 05.06. und 12.06. waren die Schulanfängergruppen des Kindergarten Pießlings vormittags bei uns zu Gast. Abgeholt wurden sie standesgemäß mit dem Feuerwehrauto und konnten sich nachher alles im Feuerwehrhaus ansehen, uns mit ihren vielen Fragen löchern und einiges ausprobieren.  Da es an beiden Tagen wunderbares Wetter hatte, kühlten sich die Kleinen beim Wettspritzen mit den Kübelspritzen und mit unserem LUF, welches einen feinen Wassernebel erzeugen kann, ab. Am 12.06. mussten wir während die Kinder noch anwesend waren zu einem Einsatz ausrücken.  Dabei konnten diese hautnah miterleben, wie die Feuerwehrmänner und -frauen zum Einsatz ausrückten.

Maibaumaufstellen

Maibaumaufstellen der FF-Windischgarsten

Die Kameradschaft der FF-Windischgarsten setzte auch heuer wieder die Maibaumsetztradition fort und stellte den Baum trotz des regnerischen Wetters mit reiner Muskelkraft auf.
"Traditionelle Maibaumgesetze:
Der Maibaum muss ohne technische Hilfe, also händisch aufgestellt werden.

An den ersten und letzten drei Tagen darf der Maibaum gestohlen werden.
Beim Stehlen: Der Maibaum darf nicht umgesägt werden, sondern muss in seiner ganzen Länge entfernt werden."
www.brauchtumskalender.at

Wir freuen uns, Sie auch dieses Jahr bei unserem Maibaumumschneiden am 21.07. begrüßen zu dürfen.

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